{"id":528,"date":"2017-06-05T12:39:19","date_gmt":"2017-06-05T10:39:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachwarte.de\/?page_id=528"},"modified":"2017-06-05T12:53:31","modified_gmt":"2017-06-05T10:53:31","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.fachwarte.de\/?page_id=528","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h4><strong>der Fachwartvereinigung des Kreisverbands B\u00f6blingen der Obst- und Gartenbauvereine e.V.<\/strong><\/h4>\n<h5>\u00a7 1 Name, Sitz, Rechtsnatur und Gesch\u00e4ftsjahr<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Die Vereinigung f\u00fchrt den Namen \u201eFachwartvereinigung des Kreisverbandes B\u00f6blingen der Obst- und Gartenbauvereine e.V.\u201c, nachstehend kurz Vereinigung genannt.<br \/>\n(2) Die Vereinigung hat ihren Sitz in B\u00f6blingen.<br \/>\n(3) Die Vereinigung verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Die Vereinigung ist selbstlos t\u00e4tig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Vereinigung d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereinigung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\n(4) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h5>\u00a7 2 Verg\u00fctungen f\u00fcr die Vereinst\u00e4tigkeit<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Die Vereins\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<br \/>\n(2) Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26a EStG ausge\u00fcbt werden.<br \/>\n(3) Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit nach Abs. 2 trifft der Ausschuss als beschlie\u00dfendes Organ des Vereins<br \/>\n(4) Der Ausschuss ist erm\u00e4chtigt, f\u00fcr T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein die Zahlung einer angemessenen Verg\u00fctung oder Aufwandsentsch\u00e4digung zu bestimmen. Ma\u00dfgebend ist die Haushaltslage des Vereins.<br \/>\n(5) Im \u00dcbrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereines einen Aufwendungsersatzanspruch nach \u00a7 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw. Eine T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein muss ausdr\u00fccklich vom Ausschuss angewiesen werden.<br \/>\n(6) Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von einem Monat nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gew\u00e4hrt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die pr\u00fcff\u00e4hig sein m\u00fcssen, nachgewiesen werden.<br \/>\n(7) Der Ausschuss ist erm\u00e4chtigt, per Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen M\u00f6glichkeiten Grenzen \u00fcber die H\u00f6he des Aufwendungsersatzes nach \u00a7 670 BGB festzulegen.<br \/>\n(8) Weitere Einzelheiten regeln eine Verg\u00fctungs-und Finanzordnung des Vereins, die vom Ausschuss erlassen, ge\u00e4ndert und niedergeschrieben wird.<\/p>\n<h5>\u00a7 3 Ziele und Aufgaben<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Die Vereinigung nimmt die Interessen ihrer Mitglieder und alle Aufgaben wahr, die einheitlich erledigt werden m\u00fcssen. Sie unterst\u00fctzt und ber\u00e4t ihre Mitglieder und koordiniert die Arbeit. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Bildung, des Umwelt-und Naturschutzes und der Landschaftspflege i.S. des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der L\u00e4nder.<br \/>\n(2) Die Vereinigung verfolgt insbesondere folgende Ziele:<br \/>\na) F\u00f6rderung des Obstbaus unter Ber\u00fccksichtigung seiner landschaftspr\u00e4genden Bedeutung<br \/>\nb) F\u00f6rderung der Gartenkultur, zugleich als Beitrag zur Landschaftsentwicklung<br \/>\n(3) Die Ziele sollen erreicht werden, durch<br \/>\na) die Mitwirkung bei den durch die Fachberatungsstelle f\u00fcr Obst- und Gartenbau durchgef\u00fchrten Fachwartausbildungen.<br \/>\nb) laufende Fort &#8211; und Weiterbildungsma\u00dfnahmen der Mitglieder auf den genannten Gebieten.<br \/>\nc) die Aufkl\u00e4rung der \u00d6ffentlichkeit durch Veranstaltungen und Presseberichte.<br \/>\nd) Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen und Projekten zur F\u00f6rderung des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege.<br \/>\ne) die Kontaktpflege mit den kommunalen und staatlichen Beh\u00f6rden sowie mit anderen Vereinigungen und Einrichtungen gleicher oder \u00e4hnlicher Zielrichtung.<\/p>\n<h5>\u00a7 4 Organisation und Gliederung<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Die Vereinigung wird aus Fachwarten der \u00f6rtlichen Obst- und Gartenbauvereine im Landkreis B\u00f6blingen gebildet.<br \/>\n(2) Die Vereinigung ist dem Kreisverband B\u00f6blingen der Obst- und Gartenbauvereine angeschlossen.<br \/>\n(3) Ordnungen: Zur Durchf\u00fchrung der Satzungsbestimmungen kann sich der Verein eine Gesch\u00e4ftsordnung, eine Finanzordnung, eine Beitragsordnung, eine Kassenpr\u00fcfungsordnung, eine Ehrenordnung und eine Verg\u00fctungsordnung geben. Der Ausschuss ist f\u00fcr den Erlass der Ordnungen zust\u00e4ndig.<\/p>\n<h5>\u00a7 5 Mitgliedschaft<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Verein besteht aus aktiven und f\u00f6rdernden Mitgliedern<br \/>\n(1) Aktive Mitglieder dieser Vereinigung im Sinne dieser Satzung m\u00fcssen<br \/>\na) die Ausbildung zum \u201eLOGL &#8211; Gepr\u00fcften Obst- und Gartenfachwart\u201c nach Ma\u00dfgabe des Landesverbandes f\u00fcr Obstbau, Garten und Landschaft Baden-W\u00fcrttemberg e.V. (LOGL) erfolgreich abgeschlossen haben, und<br \/>\nb) Mitglied in einem Obst- und Gartenbauverein des Kreisverbandes B\u00f6blingen sein. Der Beitritt ist freiwillig; er ist schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu erkl\u00e4ren. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Best\u00e4tigung durch den Vorstand und dem Eingang des Mitgliedsbeitrages. Sie endet gem\u00e4\u00df \u00a7 8 dieser Satzung.<br \/>\n(2) F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen alle nat\u00fcrlichen und juristischen Personen, Gesellschaften, Verb\u00e4nde und Organisationen werden, die bereit sind die Vereinszwecke finanziell und ideell zu unterst\u00fctzen. Die Aufnahme als f\u00f6rderndes Mitglied ist ebenfalls schriftlich beim Vorstand zu beantragen. \u00dcber den Antrag auf f\u00f6rdernde Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Sie endet gem\u00e4\u00df \u00a7 8 dieser Satzung.<\/p>\n<h5>\u00a7 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Die Mitglieder sind berechtigt,<br \/>\na) sich von der Vereinigung im Rahmen der satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben beraten und vertreten zu lassen,<br \/>\nb) Antr\u00e4ge zu stellen. Antr\u00e4ge, die f\u00fcr die Mitgliederversammlung bestimmt sind, m\u00fcssen zwei Wochen vorher schriftlich beim Vorsitzenden eingereicht werden.<br \/>\nc) Verg\u00fcnstigungen der Vereinigung in Anspruch zu nehmen.<br \/>\nd) in der Mitgliederversammlung bei Wahlen und Abstimmungen, wie in \u00a7 10 geregelt mitzuwirken.<br \/>\n(2) Aktive Mitglieder haben ein aktives und passives Wahlrecht.<br \/>\n(3) F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen an der Mitgliederversammlung ohne Stimm- und Wahlrecht teilnehmen.<br \/>\n(4) Die Rechte des einzelnen Mitgliedes sind nicht \u00fcbertragbar.<br \/>\n(5) Die Mitglieder sind verpflichtet<br \/>\na) die Satzung und Beschl\u00fcsse der Vereinigung zu beachten.<br \/>\nb) sich f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Vereinigungsaufgaben (vgl. \u00a7 3 der Satzung) einzusetzen und den Mitgliedsbeitrag zu entrichten<br \/>\nDie Vereinigung erhebt zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben von ihren Mitgliedern j\u00e4hrlich einen Beitrag. Die jeweilige H\u00f6he des Beitrags beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Das weitere regelt die Beitragsordnung.<\/p>\n<h5>\u00a7 7 Ordnungsma\u00dfnahmen<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Der Ausschuss kann gegen Mitglieder, die sich gegen diese Satzung, Beschl\u00fcsse der Organe, das Ansehen, das Verm\u00f6gen des Vereins vergehen, oder die Belange der Vereinigung wiederholt und in erheblichem Ma\u00dfe sch\u00e4digen, nach erfolgloser m\u00fcndlicher Aussprache folgende Ma\u00dfnahmen verh\u00e4ngen:<br \/>\na) schriftlicher Verweis<br \/>\nb) Schlichtungsversuch mit einem externen Schlichter<br \/>\nc) zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins<br \/>\nd) Ausschluss<br \/>\n(2) Zum Beschluss von Ordnungsma\u00dfnahmen ist eine dreiviertel Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder des Ausschusses notwendig.<\/p>\n<h5>\u00a7 8 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Die Mitgliedschaft endet<br \/>\na) durch K\u00fcndigung auf Ende des Gesch\u00e4ftsjahres. Der Austritt muss schriftlich und sp\u00e4testens drei Monate vor Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres an den Vorstand erkl\u00e4rt werden.<br \/>\nb) durch Ableben des Mitglieds.<br \/>\nc) wenn bei aktiven Mitgliedern keine Mitgliedschaft in einem Obst- und Gartenbauverein des Kreisverbandes B\u00f6blingen mehr besteht.<br \/>\nd) durch Beschluss des Ausschusses, wenn gegen die Satzung versto\u00dfen wird, Zahlungsverpflichtungen gegen die Vereinigung nicht eingehalten oder wenn<br \/>\ne) die Belange der Vereinigung wiederholt und in erheblichem Ma\u00dfe gesch\u00e4digt werden.<br \/>\nDer Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluss ist innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zustellung des Bescheids Einspruch zul\u00e4ssig. Der Einspruch ist bei dem Vorsitzenden schriftlich einzureichen. \u00dcber den Einspruch gegen den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.<br \/>\n(2) Die ausgetretenen und ausgeschlossenen Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinigungsverm\u00f6gen. Sie bleiben bis zum Tage des Ausscheidens an die Satzung und Beschl\u00fcsse der Organe der Vereinigung gebunden. Sie sind verpflichtet, noch bestehende Verbindlichkeiten gegen\u00fcber der Vereinigung zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<h5>\u00a7 9 Organe der Vereinigung<\/h5>\n<p>Organe der Vereinigung sind:<br \/>\na) die Mitgliederversammlung<br \/>\nb) der Vorstand<br \/>\nc) der Ausschuss<\/p>\n<h5>\u00a7 10 Mitgliederversammlung<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung<br \/>\n(2) Die Mitgliederversammlung findet j\u00e4hrlich mindestens einmal im ersten Halbjahr statt.<br \/>\nEine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung hat innerhalb von zwei Monaten stattzufinden, wenn ein Drittel der Mitglieder eine solche beantragt oder der Vorstand die Einberufung beschlie\u00dft.<br \/>\n(3) Die Mitgliederversammlung ist mindestens zwei Wochen vorher durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Einladung kann auch elektronisch per E-Mail erfolgen.<br \/>\n(4) Der Mitgliederversammlung obliegt<br \/>\na) die Entgegennahme des T\u00e4tigkeits- und Kassenberichts,<br \/>\nb) die Entlastung des Vorstands,<br \/>\nc) die Wahl des Vorstands und der weiteren Mitglieder des Ausschusses,<br \/>\nd) die Festsetzung der Jahresbeitr\u00e4ge,<br \/>\ne) die Entscheidung \u00fcber einen Einspruch gegen den Ausschluss aus der Vereinigung,<br \/>\nf) die Bestellung von Kassenpr\u00fcfern,<br \/>\ng) die \u00c4nderung der Satzung.<br \/>\n(5) S\u00e4mtliche Beschl\u00fcsse, mit Ausnahme der \u00c4nderung der Satzung und der Aufl\u00f6sung der Vereinigung, werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<br \/>\n(6) Die Mitglieder bestellen eine\/n Wahlleiter\/in. Wahlen und Abstimmungen finden in der Regel offen statt. Auf Antrag eines Mitglieds findet eine geheime Wahl bzw. geheime Abstimmung statt.<\/p>\n<h5>\u00a7 11 Vorstand<\/h5>\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus<br \/>\na) dem\/der Vorsitzenden<br \/>\nb) dem\/der zweiten Vorsitzenden als Stellvertreter\/in<br \/>\nc) dem\/der Kassierer\/in<br \/>\nd) dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in<br \/>\n(2) Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder dauert drei Jahre; diese bleiben jedoch bis zu einer Neuwahl im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied w\u00e4hrend der Wahlperiode aus, so wird in der folgenden Mitgliederversammlung ein neues Vorstandsmitglied gew\u00e4hlt.<br \/>\n(3) Vorstand im Sinne von \u00a7 26 BGB ist der\/die Vorsitzende und dessen\/deren Stellvertreter\/in. Beide vertreten die Vereinigung jeweils einzeln.<\/p>\n<h5>\u00a7 12 Ausschuss<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Der Ausschuss besteht aus den Mitgliedern des Vorstands und 4 bis 6 weiteren Mitgliedern. Die weiteren Mitglieder werden auf die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt.<br \/>\n(2) Der Leiter der Fachberatungsstelle f\u00fcr Obst- und Gartenbau beim Landratsamt B\u00f6blingen geh\u00f6rt dem Ausschuss Kraft seines Amtes an.<br \/>\n(3) Scheidet ein Ausschussmitglied w\u00e4hrend der Wahlperiode aus, wird in der folgenden Mitgliederversammlung ein neues Ausschussmitglied gew\u00e4hlt.<br \/>\n(4) Der Ausschuss beschlie\u00dft in allen Angelegenheiten der Vereinigung, soweit diese nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er kann der Mitgliederversammlung Angelegenheiten zur endg\u00fcltigen Entscheidung vorlegen.<br \/>\n(5) Der Ausschuss ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte der gew\u00e4hlten Mitglieder anwesend ist. Bei Abstimmungen entscheidet der Ausschuss mit einfacher Mehrheit. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.<\/p>\n<h5>\u00a7 13 Vorsitzender<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der\/die Vorsitzende oder dessen\/deren Stellvertreter\/in f\u00fchrt die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und des Ausschusses aus bzw. \u00fcberwacht deren Ausf\u00fchrung. Er\/Sie beruft die Mitgliederversammlung, die Sitzungen des Ausschusses und die sonstigen Veranstaltungen der Vereinigung ein und leitet diese.<\/p>\n<h5>\u00a7 14 Rechnungspr\u00fcfung<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Zur Pr\u00fcfung der Rechnungs- und Kassenf\u00fchrung werden zwei Kassenpr\u00fcfer auf die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt.<br \/>\n(2) Die Kassenpr\u00fcfer haben j\u00e4hrlich die Kasse des\/der Kassierers\/in zu pr\u00fcfen und dar\u00fcber der Mitgliederversammlung zu berichten.<\/p>\n<h5>\u00a7 15 Sitzungsniederschriften<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der\/die Schriftf\u00fchrer\/in oder ggf. ein anderes Ausschussmitglied fertigt \u00fcber alle Sitzungen und Mitgliederversammlungen Niederschriften, in denen die Vorg\u00e4nge, Antr\u00e4ge und Beschl\u00fcsse festgehalten werden, an.<\/p>\n<h5>\u00a7 16 Satzungs\u00e4nderungen<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) \u00dcber die \u00c4nderung der Satzung entscheidet die Mitgliederversammlung. Satzungs\u00e4ndernde Antr\u00e4ge sind bei dem\/der Vorsitzenden 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich einzureichen und von diesem\/r mit der Einladung zur Mitgliederversammlung den Mitgliedern schriftlich zuzustellen.<br \/>\n(2) \u00dcber Satzungs\u00e4nderungen entscheiden die anwesenden Mitglieder mit Zwei &#8211; Drittel &#8211; Stimmenmehrheit.<br \/>\n(3) \u00c4nderungen der Satzung, die vom Registergericht oder vom Finanzamt gefordert bzw. empfohlen werden und die den Wesenskern der Satzung nicht beeinflussen, k\u00f6nnen ebenso wie redaktionelle \u00c4nderungen der Satzung vom Ausschuss beschlossen werden. Die Mitglieder sind \u00fcber derartige Satzungs\u00e4nderungen sp\u00e4testens bei der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu informieren.<\/p>\n<h5>\u00a7 17 Aufl\u00f6sung<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">(1) Die Aufl\u00f6sung der Vereinigung ist nur in einer Mitgliederversammlung m\u00f6glich, die zu diesem Zweck einberufen wird.<br \/>\n(2) Zur Aufl\u00f6sung ist eine Drei &#8211; Viertel &#8211; Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Kommt diese nicht zustande, so ist innerhalb von zwei Monaten eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese beschlie\u00dft mit Zwei \u2013 Drittel &#8211; Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<br \/>\n(3) Bei der Aufl\u00f6sung oder Aufhebung bzw. Wegfall des steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der Vereinigung an den Kreisverband B\u00f6blingen der Obst- und Gartenbauvereine e.V., der diese ausschlie\u00dflich und unmittelbar zu gemeinn\u00fctzigen Zwecken zu verwenden hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Vereinssatzung wurde erstmalig am 26.11. 2002 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Leonberg unter der VR-Nr. 799 eingetragen. Die letzten \u00c4nderungen dieser Satzung waren am: 16.10.2013 und am 08.06.2016.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>der Fachwartvereinigung des Kreisverbands B\u00f6blingen der Obst- und Gartenbauvereine e.V. \u00a7 1 Name, Sitz, Rechtsnatur und Gesch\u00e4ftsjahr (1) Die Vereinigung f\u00fchrt den Namen \u201eFachwartvereinigung des Kreisverbandes B\u00f6blingen der Obst- und Gartenbauvereine e.V.\u201c, nachstehend kurz Vereinigung genannt. (2) Die Vereinigung hat <a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/www.fachwarte.de\/?page_id=528\"><span class=\"screen-reader-text\">  Satzung<\/span> weiterlesen<span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-528","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.fachwarte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/528","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.fachwarte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.fachwarte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fachwarte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fachwarte.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=528"}],"version-history":[{"count":14,"href":"https:\/\/www.fachwarte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/528\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2525,"href":"https:\/\/www.fachwarte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/528\/revisions\/2525"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.fachwarte.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=528"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}